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Wann zählt Unterhalt bei der Bank als Einkommen?

So reagieren Sie auf eine ablehnende Bewertung

Manchmal akzeptiert die Bank Unterhaltszahlungen nicht als Einkommen – etwa, weil sie als unsicher oder befristet gelten.
Das ist ärgerlich, aber kein Grund, den Kopf hängen zu lassen.

Was hinter einer Ablehnung steckt

Häufig fehlen Nachweise, oder Zahlungen sind zeitlich begrenzt.
Auch Unregelmäßigkeiten oder fehlende Vereinbarungen führen oft zur Ablehnung.
Die Bank möchte vermeiden, Einkommen anzurechnen, das künftig wegfallen könnte.

Unterschied: Kinderunterhalt vs. Ehegattenunterhalt

  • Kinderunterhalt wird von Banken meist anerkannt, wenn er regelmäßig und belegt gezahlt wird – zum Beispiel per Jugendamtsurkunde, Titel oder gerichtlichem Beschluss.
    Voraussetzung: Die Zahlungspflicht besteht voraussichtlich noch mehrere Jahre.
  • Ehegattenunterhalt gilt als unsicher, da er häufig befristet ist oder endet, sobald der oder die Empfangende eigenes Einkommen erzielt. Viele Banken rechnen diesen nur anteilig oder gar nicht an.

Wie Sie dennoch überzeugen können

Legen Sie vollständige Unterlagen vor – etwa Kontoauszüge, Beschlüsse oder Unterhaltsvereinbarungen.
Alternativ lässt sich die Finanzierung anpassen, z. B. durch mehr Eigenkapital oder einen zweiten Kreditnehmer.

Mini-Beispiel:
Eine geschiedene Mutter erhält Kinder- und Ehegattenunterhalt.
Die Bank erkennt nur den Kinderunterhalt als sicheres Einkommen an, da dieser gerichtlich belegt ist.

😎 Unser Tipp: Reagieren Sie ruhig und sachlich, wenn Unterhalt abgelehnt wird. Mit vollständigen Unterlagen oder einer kleinen Anpassung lässt sich vieles lösen.