Was tun, wenn die Bank die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht offenlegt?
So setzen Sie Ihr Recht auf Transparenz durch
Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann sehr hoch sein. Deshalb haben Sie als Kreditnehmer das Recht, genau zu verstehen, wie die Bank auf ihre Forderung kommt. Doch was, wenn die Bank keine klare Berechnung vorlegt?
Ihre Rechte:
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Banken sind verpflichtet, die Berechnung transparent und nachvollziehbar darzustellen.
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Ohne detaillierte Aufstellung ist die Forderung unwirksam – das hat der BGH mehrfach entschieden.
So gehen Sie vor:
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Schriftlich anfordern
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Bitten Sie die Bank um eine vollständige Berechnung mit allen Rechenschritten.
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Setzen Sie dabei eine Frist (z. B. 14 Tage).
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Auf BGH-Urteile verweisen
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Argument: „Ohne Offenlegung ist die Vorfälligkeitsentschädigung nicht fällig.“
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Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten
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Diese prüfen die Berechnung und unterstützen bei der Durchsetzung.
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Zahlung nur unter Vorbehalt leisten
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Wenn Sie sofort zahlen müssen (z. B. wegen Immobilienverkauf), können Sie die Summe unter Vorbehalt überweisen – und später anfechten.
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Die Bank darf nicht einfach eine Fantasiezahl nennen. Sie muss zeigen, wie sie rechnet – sonst ist die Forderung nicht durchsetzbar.
😎 Unser Tipp: Akzeptieren Sie keine pauschalen Summen. Fordern Sie Transparenz ein – und ziehen Sie notfalls rechtliche Hilfe hinzu.