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Welche Nebenkosten dürfen Vermieter auf den Mieter umlegen?

Das darf auf den Mieter umgelegt werden.

Umlagefähige Kosten sind Betriebskosten, die der Eigentümer auf den Mieter übertragen darf. Sie decken den laufenden Betrieb des Gebäudes ab und sind in der Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV) genau geregelt.

Zu den typischen umlagefähigen Kosten zählen:

  • Heizung und Warmwasser,
  • Grundsteuer,
  • Wasser- und Abwassergebühren,
  • Müllabfuhr und Straßenreinigung,
  • Hausmeister und Gartenpflege,
  • Aufzug, Beleuchtung, Schornsteinfeger,
  • Versicherungen (z. B. Gebäude- oder Haftpflicht).

Sie werden in der Jahresabrechnung über die Hausverwaltung anteilig auf jede Wohnung verteilt.

Mini-Beispiel:
Ein Eigentümer vermietet seine Wohnung. In der Hausgeldabrechnung sind 2.400 € Gesamtkosten, davon 1.800 € umlagefähig, diese kann er auf den Mieter umlegen.

😎 Unser Tipp: Prüfen Sie bei vermieteten Wohnungen genau, welcher Anteil umlagefähig ist. Das beeinflusst Ihre tatsächlichen Nebenkosten.