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Was sind nicht umlagefähige Nebenkosten – und wer muss sie bezahlen?

Diese Ausgaben bleiben beim Eigentümer.

Nicht umlagefähige Kosten sind alle Ausgaben, die nicht direkt dem laufenden Betrieb der Immobilie dienen. Sie dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden, sondern müssen vom Eigentümer selbst getragen werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Instandhaltungs- und Reparaturkosten
  • Verwaltungskosten (z. B. Hausverwalterhonorar)
  • Bankgebühren, Porto, Kontoführung
  • Kosten für Rechtsberatung oder Eigentümerversammlungen
  • Beiträge zur Instandhaltungsrücklage

Diese Posten erscheinen zwar in der Hausgeldabrechnung, gelten aber steuerlich und finanziell als Eigentümerkosten.

Mini-Beispiel

Ein Eigentümer wundert sich über eine Sonderumlage für Dachsanierung.
Diese Kosten darf er nicht auf den Mieter abwälzen – sie sind nicht umlagefähig.

😎 Unser Tipp: Achten Sie auf die Unterscheidung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten. Das hilft, Einnahmen und Ausgaben realistisch zu planen.