Was passiert zwischen Notartermin und Eigentumseintrag?
Die wichtigsten Schritte nach der Unterschrift
Viele Käufer glauben: Mit der Unterschrift beim Notar gehört die Immobilie sofort ihnen. Doch bis Sie wirklich im Grundbuch stehen, laufen noch einige Schritte ab.
Die Reihenfolge nach dem Notartermin:
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Auflassungsvormerkung
Der Notar veranlasst, dass Sie im Grundbuch vorgemerkt werden. Damit ist die Immobilie für Sie „reserviert“. -
Behördliche Genehmigungen
Z. B. Prüfung, ob die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat. -
Finanzierung und Grundschuld
Die Bank verlangt oft eine Grundschuldbestellung. Auch diese wird notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen. -
Fälligkeitsmitteilung
Der Notar prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und teilt Ihnen mit: Jetzt darf der Kaufpreis gezahlt werden. -
Kaufpreiszahlung
Sie überweisen den Betrag – meist direkt an den Verkäufer oder teilweise an Banken, die alte Grundschulden löschen. -
Umschreibung im Grundbuch
Erst wenn der Verkäufer das Geld hat, beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung beim Amtsgericht. -
Schlüsselübergabe
Sobald die Zahlung bestätigt ist, erhalten Sie in der Regel die Schlüssel.
Der Weg vom Notartermin bis zum Grundbucheintrag ist wie ein kleiner Marathon mit mehreren Etappen. Jede Station muss geschafft sein, bevor es weitergeht.
😎 Unser Tipp: Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Notar und Ihrer Bank. So wissen Sie jederzeit, an welcher „Etappe“ Sie gerade stehen.