Was passiert, wenn mehrere Rechte eingetragen sind?
Dann gilt die gesetzliche Rangordnung im Grundbuch.
Stehen mehrere Rechte in Abteilung II oder III, entscheidet die Rangfolge, welches Recht Vorrang hat. Jedes Recht bleibt wirksam, aber bei Überschneidungen setzt sich das höherrangige durch.
So kann z. B. ein älteres Wegerecht einem später eingetragenen Bauverbot widersprechen – das ältere Recht gilt dann vorrangig.
Die Koexistenz mehrerer Rechte ist möglich, solange sie sich nicht gegenseitig ausschließen. Alle Eintragungen sind für den Eigentümer verbindlich und müssen beim Verkauf offengelegt werden.
Mini-Beispiel:
Ein Grundstück hat ein Wegerecht (eingetragen 2005) und eine Leitungsdienstbarkeit (eingetragen 2015). Im Konfliktfall gilt das ältere Wegerecht zuerst.
😎 Unser Tipp: Prüfen Sie beim Kauf genau, welche Rechte eingetragen sind und in welcher Reihenfolge – die Kombination kann den Grundstückswert beeinflussen.