Was passiert, wenn ein Miteigentümer aussteigen will?
Haus oder Wohnung mit mehreren Eigentümern – und einer will raus
Wenn mehrere Personen zusammen eine Immobilie besitzen, ist das oft eine gute Lösung – bis einer aussteigen möchte. Ob nach einer Trennung, Streit oder einfach veränderten Lebensplänen: Was passiert dann mit dem Haus?
Grundregel:
Das Grundbuch entscheidet. Stehen mehrere Personen drin, gehört die Immobilie allen gemeinsam – zu den dort festgelegten Anteilen. Einfach „aussteigen“ geht nicht.
Typische Lösungen
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Auszahlung: Die anderen Miteigentümer übernehmen den Anteil und zahlen den Aussteiger aus.
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Verkauf: Alle verkaufen gemeinsam und teilen den Erlös entsprechend der Anteile.
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Teilungsversteigerung: Wenn keine Einigung möglich ist, kann jeder Miteigentümer beim Gericht eine Zwangsversteigerung beantragen. Das ist aber oft die schlechteste Lösung, weil der Erlös meist niedriger ausfällt.
Achtung bei laufendem Kredit:
Wenn der aussteigende Eigentümer auch im Kreditvertrag steht, bleibt er trotzdem in der Haftung – selbst wenn er seinen Anteil verkauft. Er muss dann eine Schuldhaftentlassung bei der Bank beantragen. Erst wenn die Bank zustimmt ist er wirklich raus.
Mini-Beispiel
Anna, Ben und Carla besitzen gemeinsam ein Haus. Carla möchte aussteigen. Anna und Ben einigen sich, Carlas Anteil zu übernehmen und zahlen sie aus. Ohne Einigung hätten sie das Haus verkaufen oder eine Teilungsversteigerung riskieren müssen.
😎 Unser Tipp: Sorgen Sie schon beim Kauf für klare Regeln – z. B. in einem Partnerschafts- oder Gesellschaftsvertrag. So wissen alle, was passiert, wenn jemand später aussteigen will.