Was passiert, wenn der Verkäufer nach der Beurkundung doch abspringt?
Vertrag bleibt verbindlich – Notar sorgt für Rechtssicherheit
Nach der notariellen Beurkundung ist der Kaufvertrag rechtskräftig.
Wenn der Verkäufer danach plötzlich abspringt oder nicht liefern will, kann der Käufer seine Rechte gerichtlich durchsetzen – und der Notar unterstützt durch seine Dokumentation.
Das passiert im Ernstfall:
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Der Vertrag bleibt gültig: Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.
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Zwangsvollstreckung: Käufer kann auf Erfüllung klagen, z. B. auf Eigentumsübertragung.
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Schadensersatz: Wenn der Verkäufer die Immobilie nicht mehr liefern kann.
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Notarische Unterstützung: Der Notar stellt beglaubigte Kopien und Nachweise bereit.
Mini-Beispiel:
Nach der Beurkundung entscheidet sich der Verkäufer um. Der Käufer kann mithilfe des notariellen Kaufvertrags die Eintragung seines Eigentums gerichtlich durchsetzen.
😎 Unser Tipp: Vereinbaren Sie im Kaufvertrag eine Vertragsstrafe oder Rücktrittsklausel. So sind Sie abgesichert, falls der Verkäufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt.