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Was passiert, wenn der Verkäufer nach der Beurkundung doch abspringt?

Vertrag bleibt verbindlich – Notar sorgt für Rechtssicherheit

Nach der notariellen Beurkundung ist der Kaufvertrag rechtskräftig.

Wenn der Verkäufer danach plötzlich abspringt oder nicht liefern will, kann der Käufer seine Rechte gerichtlich durchsetzen – und der Notar unterstützt durch seine Dokumentation.

Das passiert im Ernstfall:

  • Der Vertrag bleibt gültig: Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.

  • Zwangsvollstreckung: Käufer kann auf Erfüllung klagen, z. B. auf Eigentumsübertragung.

  • Schadensersatz: Wenn der Verkäufer die Immobilie nicht mehr liefern kann.

  • Notarische Unterstützung: Der Notar stellt beglaubigte Kopien und Nachweise bereit.

Mini-Beispiel:

Nach der Beurkundung entscheidet sich der Verkäufer um. Der Käufer kann mithilfe des notariellen Kaufvertrags die Eintragung seines Eigentums gerichtlich durchsetzen.

😎 Unser Tipp: Vereinbaren Sie im Kaufvertrag eine Vertragsstrafe oder Rücktrittsklausel. So sind Sie abgesichert, falls der Verkäufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt.