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Was passiert, wenn der Käufer nach Beurkundung zurücktreten will?

Notarvertrag = rechtlich bindend

Nach der notariellen Beurkundung ist der Immobilienkauf rechtskräftig. Ein Rücktritt ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich.

Der Notar sorgt dafür, dass Käufer und Verkäufer genau wissen, worauf sie sich einlassen.

Wann ein Rücktritt möglich ist:

  • Vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht: z. B. wenn die Finanzierung nicht zustande kommt.

  • Einvernehmliche Aufhebung: Nur wenn beide Seiten zustimmen.

  • Schwerer Vertragsverstoß: z. B. arglistige Täuschung durch den Verkäufer.

  • Gerichtliche Anfechtung: Wenn Sie nachweislich getäuscht oder bedroht wurden.

Mini-Beispiel:

Sie unterschreiben den Kaufvertrag, erhalten aber keine Finanzierung. Nur wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich im Vertrag steht, dürfen Sie zurücktreten – sonst bleibt der Vertrag gültig.

😎 Unser Tipp: Klären Sie vor der Beurkundung, ob Ihre Finanzierung sicher steht. Ein Rücktritt nach dem Notartermin kann teuer werden, weil Gebühren und Schadensersatz fällig werden.