Was passiert, wenn das Grundbuch Fehler enthält?
Fehler müssen amtlich berichtigt werden.
Das Grundbuch gilt grundsätzlich als richtig. Stellt sich aber heraus, dass ein Eintrag fehlerhaft ist, kann eine Berichtigung beantragt werden.
Voraussetzung ist ein Nachweis – etwa eine Urkunde, ein Gerichtsbeschluss oder eine notarielle Erklärung. Ohne Nachweis wird nichts geändert.
Die Berichtigung erfolgt beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Bei Eigentums- oder Belastungsfehlern muss meist ein Notar eingeschaltet werden.
Wird ein Eintrag zu Unrecht gelöscht oder verändert, können Betroffene auch eine Grundbuchberichtigungsklage beim Gericht einreichen.
Mini-Beispiel:
Ein altes Wegerecht wurde nie gelöscht, obwohl es längst nicht mehr besteht. Der Eigentümer weist dies nach und beantragt beim Amtsgericht die Berichtigung.
😎 Unser Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Grundbuchdaten – kleine Fehler können später hohe Kosten oder rechtliche Probleme verursachen.