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Was passiert mit der Vorfälligkeitsentschädigung beim Tod des Kreditnehmers?

Was Erben und Angehörige wissen sollten

Stirbt ein Kreditnehmer, endet der Kredit nicht automatisch. Die Bank möchte ihr Geld trotzdem zurückhaben. Für die Erben heißt das: Sie treten in den Vertrag ein und müssen Zinsen und Tilgung übernehmen – oder sich um eine Ablösung kümmern.

Und jetzt die große Frage: Fällt dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Die Antwort: Ja, oft schon. Denn wenn die Erben den Kredit vorzeitig zurückzahlen oder die Immobilie verkaufen, kann die Bank diese Entschädigung verlangen.

Ausnahmefälle

  • Nach 10 Jahren: Nach § 489 BGB können Kredite nach zehn Jahren Laufzeit ohne Vorfälligkeit gekündigt werden – mit sechs Monaten Frist.

  • Versicherung im Vertrag: War im Kreditvertrag ausdrücklich eine Risikolebens- oder Restschuldversicherung vorgeschrieben und an die Bank abgetreten, darf bei Auszahlung keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden (§ 502 BGB).

     

Private Versicherung daneben: Haben Sie selbst eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, ist das etwas anderes. Wird der Kredit mit diesem Geld sofort abgelöst, kann die Bank trotzdem Vorfälligkeit verlangen – weil die Versicherung nicht Teil des Kreditvertrags ist.

Mini-Beispiel

Familie Müller erbt ein Haus mit Kredit. Sie wollen verkaufen und den Kredit ablösen. Ergebnis: Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig. Hätten die Eltern den Kredit vor mehr als zehn Jahren abgeschlossen, könnten die Erben ohne Zusatzkosten kündigen.

😎 Unser Tipp: Prüfen Sie Kreditvertrag und Versicherungen genau. Oft entscheidet der kleine Unterschied, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt oder nicht.