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Was passiert mit der Immobilienfinanzierung, wenn ein Kreditnehmer stirbt?

Finanzielle Verantwortung endet nicht mit dem Tod

Wenn jemand mit einer laufenden Baufinanzierung stirbt, verschwindet der Kredit nicht einfach. Die Bank hat weiterhin Anspruch auf die Raten – und dieser Anspruch geht auf die Erben über.

Das bedeutet: Wer eine Immobilie erbt, erbt auch die Schulden. Die Erben treten in den Kreditvertrag ein und müssen die monatlichen Raten weiterzahlen. Können oder wollen sie das nicht, haben sie zwei Möglichkeiten:

  1. Erbe ausschlagen – dann gehen weder Haus noch Schulden auf sie über.

  2. Haus verkaufen – wenn die Restschuld zu hoch ist, kann der Verkauf helfen, den Kredit abzulösen.

Wichtig: Bis alles rechtlich geklärt ist, müssen die Raten trotzdem bedient werden, sonst droht die Kündigung des Kredits.

Beispiel:
Ein Ehepaar hat ein Haus mit Kredit gekauft. Stirbt ein Partner, wird der überlebende Ehepartner automatisch alleiniger Schuldner – vorausgesetzt, beide standen im Vertrag. Ist nur ein Kreditnehmer im Vertrag, übernehmen die Erben die Verantwortung.

😎 Unser Tipp: Mit einer Risikolebensversicherung können Sie sicherstellen, dass im Todesfall genug Geld da ist, um die Restschuld sofort zu tilgen.