Was kostet der Notar – und wer bezahlt ihn?
Transparente Gebühren nach Gesetz
Die Kosten für den Notar sind gesetzlich festgelegt und hängen vom Kaufpreis ab. Überraschungen gibt es also nicht – egal, welchen Notar Sie wählen. Üblicherweise übernimmt der Käufer den Großteil der Notarkosten.
So setzen sich die Kosten zusammen:
-
Beurkundung des Kaufvertrags: etwa 1,0 % des Kaufpreises.
-
Eintragungen im Grundbuch: z. B. Eigentumsumschreibung oder Löschung alter Rechte.
-
Grundschuld für die Bank: wenn eine Finanzierung eingetragen wird.
-
Kopien, Porto, Mehrwertsteuer: kleinere Nebenkosten kommen hinzu.
Mini-Beispiel:
Bei einem Kaufpreis von 400.000 € liegen Notar- und Grundbuchkosten zusammen bei etwa 1,5–2 %, also rund 6.000–8.000 €.
😎 Unser Tipp: Planen Sie die Notar- und Grundbuchkosten als festen Teil der Kaufnebenkosten ein. Sie müssen meist direkt nach der Beurkundung bezahlt werden.