Was ist eine Zweckerklärung bei der Grundschuld?
Warum Sie sie unterschreiben müssen
Unser Tipp: Prüfen Sie die Zweckerklärung sorgfältig – vor allem, ob sie nur für den aktuellen Kredit gilt oder auch für zukünftige Darlehen bei derselben Bank.Wenn Sie einen Kredit aufnehmen und Ihre Immobilie als Sicherheit einsetzen, wird eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Damit ist klar: Im schlimmsten Fall darf die Bank die Immobilie verwerten.
Aber: Allein der Eintrag reicht nicht. Damit die Grundschuld wirklich nur für Ihren Kredit gilt, braucht es eine Zweckerklärung.
Einfach erklärt:
Die Zweckerklärung ist ein Dokument, das Sie unterschreiben. Darin steht:
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Die Grundschuld dient nur zur Absicherung dieses Kredits (oder bestimmter Kredite).
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Sobald der Kredit zurückgezahlt ist, muss die Bank die Grundschuld wieder freigeben- mit einer Löschungsbewilligung
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Die Bank darf die Grundschuld nicht einfach für andere Schulden nutzen – außer es ist ausdrücklich so vereinbart.
Wichtig:
Wenn mehrere Personen Eigentümer sind (z. B. Ehepartner), müssen alle unterschreiben. Denn die Grundschuld belastet die ganze Immobilie, nicht nur den Anteil eines Einzelnen. Ohne die Zustimmung aller könnte die Bank die Sicherheit nicht wirksam ins Grundbuch eintragen.
Beispiel:
Ein Ehepaar besitzt ein Haus je zur Hälfte. Nimmt einer allein einen Kredit auf, muss trotzdem auch der andere Partner die Zweckerklärung unterschreiben. Sonst könnte er später sagen: „Ich habe das nie erlaubt.“
😎 Unser Tipp: Prüfen Sie die Zweckerklärung sorgfältig – vor allem, ob sie nur für den aktuellen Kredit gilt oder auch für zukünftige Darlehen bei derselben Bank.