Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt?
Sie zeigt, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde.
Nach dem Kauf eines Grundstücks verlangt das Finanzamt die Grunderwerbsteuer. Erst wenn sie bezahlt ist, stellt das Amt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
Dieses Dokument ist der Beweis, dass der Staat keine steuerlichen Einwände mehr hat – und es ist zwingend nötig, bevor der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann.
Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung nicht vornehmen. Sie ist also die steuerliche Freigabe für den Eigentümerwechsel.
Typischer Ablauf:
- Der Notar meldet den Kauf an das Finanzamt.
- Das Finanzamt schickt dem Käufer den Steuerbescheid.
- Nach Zahlung der Steuer erhält der Notar (oder der Käufer) die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Sie wird an das Grundbuchamt weitergeleitet.
Mini-Beispiel:
Ein Käufer überweist die Grunderwerbsteuer kurz nach dem Kauf. Zwei Wochen später stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – erst damit kann er im Grundbuch eingetragen werden.
😎 Unser Tipp: Zahlen Sie die Grunderwerbsteuer möglichst sofort. Jede Verzögerung verzögert auch den Eigentumseintrag – und damit den gesamten Abschluss des Kaufs.