Was ist eine Teilungsversteigerung?
Wenn sich Miteigentümer nicht einigen können
Eine Teilungsversteigerung kommt ins Spiel, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie besitzen – und sich nicht über den Verkauf oder die Auszahlung einigen können. Dann kann jeder Miteigentümer beim Gericht beantragen, dass das Haus zwangsweise versteigert wird.
Wichtig:
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Es geht dabei nicht um offene Kreditschulden (wie bei einer „normalen“ Zwangsversteigerung), sondern um die Auflösung des Miteigentums.
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Den Antrag kann jeder Eigentümer stellen – auch wenn er nur einen kleinen Anteil hält.
Ablauf
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Ein Miteigentümer stellt beim Amtsgericht den Antrag.
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Das Haus wird öffentlich versteigert.
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Der Erlös wird nach den Anteilen im Grundbuch verteilt.
Nachteil:
Bei einer Teilungsversteigerung ist der Verkaufspreis oft deutlich niedriger als bei einem normalen Verkauf. Das bedeutet: Alle bekommen weniger Geld.
Mini-Beispiel
Anna und Ben besitzen je 50 % eines Hauses. Nach der Trennung will Anna verkaufen, Ben aber nicht. Anna beantragt die Teilungsversteigerung beim Gericht. Das Haus geht unter Marktwert weg, beide bekommen jeweils die Hälfte des (geringeren) Erlöses.
😎 Unser Tipp: Eine Teilungsversteigerung sollte wirklich die letzte Option sein. Versuchen Sie immer zuerst, sich über Auszahlung oder gemeinsamen Verkauf zu einigen – so bleibt am Ende mehr Geld für alle Beteiligten.