Was steht in der Teilungserklärung einer Eigentumswohnung?
Sie regelt, wem was gehört.
Die Teilungserklärung ist das zentrale Dokument jeder Eigentumswohnung. Sie legt fest, welche Räume zum Sondereigentum (also zur Wohnung selbst) und welche zum Gemeinschaftseigentum gehören.
Ohne Teilungserklärung gäbe es keine klaren Eigentumsverhältnisse. Sie wird beim Grundbuchamt hinterlegt und gehört zur Grundbuchakte der Wohnung.
Wichtige Inhalte sind:
- genaue Beschreibung der Wohnung und aller Räume,
- Anteil am Gemeinschaftseigentum (z. B. 85/1.000),
- Regeln zur Nutzung von Keller, Stellplatz oder Garten,
- und oft auch Hinweise auf Sondernutzungsrechte.
Mini-Beispiel:
Ein Käufer liest in der Teilungserklärung, dass der Garten nur zur Nutzung, nicht zum Eigentum gehört. Das erspart späteren Ärger mit den Nachbarn.
😎 Unser Tipp: Lesen Sie die Teilungserklärung immer genau. Sie entscheidet, was wirklich „Ihr Eigentum“ ist – und was allen gehört.