Was ist eine Grundschuldbestellungsurkunde?
Sie sichert der Bank das Recht an Ihrer Immobilie.
Die Grundschuldbestellungsurkunde ist das Dokument, mit dem die Bank ihr Sicherungsrecht am Haus erhält. Sie wird vom Notar erstellt und beim Grundbuchamt eingetragen. Ohne sie vergibt keine Bank ein Darlehen.
Die Grundschuld sichert das Darlehen ab – sie steht in Abteilung III des Grundbuchs. Kommt der Kreditnehmer seinen Zahlungen nicht nach, kann die Bank das Haus verkaufen lassen, um ihr Geld zurückzubekommen.
Die Urkunde enthält:
- Name und Anschrift von Kreditnehmer und Bank,
- Betrag der Grundschuld,
- Zinsen (meist 15 % – 18%)
Ist ein sogenannten Sicherungszins
- Verweis auf die Zweckerklärung zwischen Bank und Kunde.
Mini-Beispiel:
Ein Käufer unterschreibt beim Notar die Grundschuldbestellung. Erst danach darf die Bank den Kreditbetrag für den Hauskauf auszahlen.
😎 Unser Tipp: Bewahren Sie die Grundschuldbestellungsurkunde gut auf. Nach Rückzahlung des Kredits benötigen Sie sie, um die Grundschuld löschen zu lassen.