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Was ist eine Baulast – und steht sie im Grundbuch?

Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis, nicht im Grundbuch geführt.

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge zu tun oder zu dulden – etwa Zufahrten, Abstandsflächen oder Stellplätze bereitzustellen.

Sie dient der Baugenehmigung und steht nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Gemeinde oder des Landratsamts.

Beim Grundstückskauf sollte immer auch dieses Verzeichnis geprüft werden, da Baulasten die Bebaubarkeit oder Nutzung einschränken können.

Mini-Beispiel:
Ein Grundstückseigentümer verpflichtet sich per Baulast, eine Zufahrt für das Nachbargrundstück dauerhaft offenzuhalten.

😎 Unser Tipp: Lassen Sie sich vor jedem Kauf zusätzlich zum Grundbuch einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis geben – er zeigt Verpflichtungen, die sonst unentdeckt bleiben.