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Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Sicherung für den Käufer im Grundbuch

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, dauert es oft Wochen oder Monate, bis Sie offiziell als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen sind.

In dieser Zeit schützt Sie die Auflassungsvormerkung.

Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der nach der Vertragsunterschrift sofort eingetragen wird. Sie reserviert die Immobilie für den Käufer und verhindert, dass der Verkäufer sie in der Zwischenzeit noch einmal verkauft oder zusätzlich belastet.

Beispiel:

Sie kaufen ein Haus. Der Verkäufer könnte theoretisch versuchen, es auch noch an jemand anderen zu verkaufen. Mit der Auflassungsvormerkung geht das nicht – das Grundbuch blockiert jede weitere Verfügung, bis Sie als Eigentümer eingetragen sind.

Wichtig zu wissen:

  • Sie wird immer im Zusammenhang mit einem notariellen Kaufvertrag eingetragen.

  • Sie erlischt automatisch, sobald die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist.

😎 Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass die Auflassungsvormerkung nach dem Notartermin zügig eingetragen wird. Sie ist Ihr wichtigster Schutz, bis Sie endgültig im Grundbuch stehen.