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Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Rechtssichere Bewertung nach § 194 BauGB

Ein Verkehrswertgutachten ist die ausführlichste und rechtlich anerkannte Form der Immobilienbewertung. Es wird von einem öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen erstellt und basiert auf den Vorgaben des Baugesetzbuches (§ 194 BauGB).

Typische Merkmale:

  • Sehr detailliert (meist 30–60 Seiten).
  • Begründete Berechnungen nach Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren.
  • Berücksichtigt Lage, Zustand, Rechte im Grundbuch und Marktsituation.
  • Ergebnis: ein gerichtsfester Verkehrswert.

Wann braucht man ein Verkehrswertgutachten?

  • Bei Erbschaften und Schenkungen für das Finanzamt.
  • Bei Scheidungen zur Vermögensaufteilung.
  • Vor Gericht in Streitfällen.
  • Wenn Banken oder Behörden eine offizielle Bewertung verlangen.

Mini-Beispiel

Eine Erbengemeinschaft streitet über den Wert eines Hauses. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB weist 420.000 € aus – und wird vom Gericht anerkannt.

😎 Unser Tipp: Ein Verkehrswertgutachten ist teuer (oft 1.500–3.000 €), bietet aber maximale Sicherheit. Nutzen Sie es, wenn Sie eine rechtlich belastbare Bewertung brauchen.