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Was ist ein Nießbrauchrecht?

Das Nießbrauchrecht erlaubt die Nutzung einer Immobilie ohne Eigentum.

Wer ein Nießbrauchrecht hat, darf ein Haus oder Grundstück nutzen und daraus Einnahmen erzielen – etwa durch Vermietung.

Eigentümer bleibt aber eine andere Person. Das Nießbrauchrecht wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und gilt meist lebenslang, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Es kann nicht ohne Zustimmung des Berechtigten gelöscht werden.

Für Käufer bedeutet ein eingetragener Nießbrauch, dass sie die Immobilie zwar erwerben, sie aber nicht selbst nutzen oder vermieten dürfen, solange das Recht besteht.

Mini-Beispiel:
Eltern übertragen ihr Haus auf die Kinder, behalten sich aber ein lebenslanges Nießbrauchrecht vor. Sie dürfen weiterhin dort wohnen oder Mieteinnahmen erhalten.

😎 Unser Tipp: Ein Nießbrauchrecht senkt den Wert einer Immobilie deutlich. Prüfen Sie daher genau, ob sich ein Kauf trotz des Rechts lohnt.