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Was ist ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis?

Er zeigt, welche Verpflichtungen auf einem Grundstück liegen.

Neben dem Grundbuch gibt es ein weiteres wichtiges Register: das Baulastenverzeichnis.

Darin werden sogenannte Baulasten eingetragen – also Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde oder einem Nachbarn übernommen hat. Diese Pflichten stehen nicht im Grundbuch, sind aber trotzdem verbindlich.

Typische Baulasten sind:

  • Abstandsflächen-Baulast: Ein Teil des Nachbargrundstücks wird als Abstand zur Bebauung genutzt.
  • Zuwegungs-Baulast: Das Grundstück darf nur über ein anderes Grundstück betreten oder befahren werden.
  • Stellplatz-Baulast: Auf dem Grundstück müssen Parkplätze für ein anderes Grundstück bereitgehalten werden.
  • Leitungs-Baulast: Hier verlaufen Wasser-, Gas- oder Stromleitungen für ein Nachbargrundstück.

Der Auszug aus dem Baulastenverzeichnis zeigt also, ob und welche dieser Verpflichtungen bestehen. Er wird bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde beantragt – meist beim Bauamt der Gemeinde oder des Landkreises.

Mini-Beispiel:
Ein Käufer erfährt durch den Baulastenauszug, dass über sein Grundstück eine Zufahrt zum Nachbargrundstück führt. Ohne den Auszug hätte er das erst nach dem Kauf bemerkt.

😎 Unser Tipp: Lassen Sie sich den Baulastenauszug immer vor Vertragsunterzeichnung zeigen. Manche Einschränkungen können den Wert oder die Nutzung eines Grundstücks erheblich beeinflussen.