Was ist die Auflassungsvormerkung – und warum ist sie so wichtig?
Ihr Platzhalter im Grundbuch
Die Auflassungsvormerkung sichert Ihnen als Käufer das Recht, Eigentümer einer Immobilie zu werden. Sie wird vom Notar veranlasst und im Grundbuch eingetragen, sobald der Kaufvertrag beurkundet ist.
Das leistet die Auflassungsvormerkung:
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Sicherung Ihres Anspruchs: Niemand kann das Grundstück nachträglich an jemand anderen verkaufen.
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Voraussetzung für Auszahlung: Erst wenn die Vormerkung eingetragen ist, darf die Bank den Kaufpreis auszahlen.
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Schutz vor Belastungen: Neue Grundschulden oder Rechte Dritter können erst nach Ihrer Vormerkung eingetragen werden.
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Vorstufe zum Eigentum: Sie sind noch kein Eigentümer, aber rechtlich abgesichert.
Mini-Beispiel:
Der Verkäufer möchte nach dem Notartermin noch ein Darlehen aufnehmen. Durch Ihre Auflassungsvormerkung verhindert das Grundbuchamt jede neue Eintragung – Ihr Kauf bleibt sicher.
😎 Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass die Auflassungsvormerkung so früh wie möglich beantragt wird. Ohne sie erfolgt keine Auszahlung durch die Bank erfolgen.