Was ist der Unterschied zwischen Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung?
Zwei Zahlungen, die leicht verwechselt werden
Auf den ersten Blick klingen sie ähnlich, aber es sind zwei verschiedene Dinge: Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung.
Beide können teuer werden – aber in unterschiedlichen Situationen.
Vorfälligkeitsentschädigung
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Fällt an, wenn Sie einen laufenden Immobilienkredit vor Ende der Zinsbindung zurückzahlen oder kündigen.
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Grund: Der Bank entgehen eingeplante Zinsen.
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Beispiel: Sie verkaufen Ihr Haus während der Zinsbindung und lösen den Kredit vorzeitig ab.
Nichtabnahmeentschädigung
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Fällt an, wenn Sie einen Kreditvertrag unterschrieben haben, den Kredit aber gar nicht abrufen.
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Grund: Die Bank hat das Geld für Sie reserviert und kann es nicht wie geplant verzinsen.
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Beispiel: Sie haben ein Darlehen über 200.000 € vereinbart, kaufen die Immobilie dann aber doch nicht.
Einfach erklärt:
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Vorfälligkeit = Strafe für einen Kredit, den Sie zu früh beenden.
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Nichtabnahme = Strafe für einen Kredit, den Sie gar nicht erst nutzen.
😎 Unser Tipp: Lesen Sie die Kreditbedingungen genau. So wissen Sie, welche Kosten im Ernstfall auf Sie zukommen – und wie Sie sie vermeiden können.