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Was ist der Unterschied zwischen Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung?

Zwei Zahlungen, die leicht verwechselt werden

Auf den ersten Blick klingen sie ähnlich, aber es sind zwei verschiedene Dinge: Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung.

Beide können teuer werden – aber in unterschiedlichen Situationen.

Vorfälligkeitsentschädigung

  • Fällt an, wenn Sie einen laufenden Immobilienkredit vor Ende der Zinsbindung zurückzahlen oder kündigen.

  • Grund: Der Bank entgehen eingeplante Zinsen.

  • Beispiel: Sie verkaufen Ihr Haus während der Zinsbindung und lösen den Kredit vorzeitig ab.

Nichtabnahmeentschädigung

  • Fällt an, wenn Sie einen Kreditvertrag unterschrieben haben, den Kredit aber gar nicht abrufen.

  • Grund: Die Bank hat das Geld für Sie reserviert und kann es nicht wie geplant verzinsen.

  • Beispiel: Sie haben ein Darlehen über 200.000 € vereinbart, kaufen die Immobilie dann aber doch nicht.

Einfach erklärt:

  • Vorfälligkeit = Strafe für einen Kredit, den Sie zu früh beenden.

  • Nichtabnahme = Strafe für einen Kredit, den Sie gar nicht erst nutzen.

😎 Unser Tipp: Lesen Sie die Kreditbedingungen genau. So wissen Sie, welche Kosten im Ernstfall auf Sie zukommen – und wie Sie sie vermeiden können.