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Was ist der Unterschied zwischen Schuldhaftentlassung und Umschuldung?

Zwei Wege bei Trennung und Immobilienkredit

Nach einer Trennung oder Scheidung ist oft die große Frage: Was passiert mit dem gemeinsamen Immobilienkredit?

Zwei Begriffe tauchen dabei immer wieder auf – Schuldhaftentlassung und Umschuldung. Sie klingen ähnlich, sind aber etwas ganz anderes.

Schuldhaftentlassung:

  • Einer der Kreditnehmer steigt aus dem Vertrag aus.

  • Der andere übernimmt den bestehenden Kredit allein.

  • Voraussetzung: Die Bank prüft die Bonität und stimmt nur zu, wenn die Raten auch allein gezahlt werden können.

  • Vorteil: Keine neuen Konditionen, keine Umschreibung nötig – der Vertrag läuft weiter.

Umschuldung:

  • Der alte Kredit wird komplett abgelöst und ein neuer abgeschlossen – entweder allein oder mit einer anderen Person.

  • Dabei können neue Konditionen gelten (Zinsen, Laufzeit, Tilgung).

  • Vorteil: Mehr Flexibilität, Chance auf bessere Zinsen.

  • Nachteil: Mögliche Kosten wie Vorfälligkeitsentschädigung oder Notar- und Grundbuchgebühren.

Schuldhaftentlassung ist wie ein Handyvertrag, den einer allein weiterführt. Umschuldung ist wie ein kompletter Anbieterwechsel – neuer Vertrag, neue Bedingungen.

😎 Unser Tipp: Sprechen Sie mit der Bank über beide Optionen. Manchmal ist die Schuldhaftentlassung die einfachere Lösung, manchmal lohnt sich eine Umschuldung – besonders, wenn die Zinsen inzwischen günstiger sind.