Was ist der Unterschied zwischen Schuldhaftentlassung und Umschuldung?
Zwei Wege bei Trennung und Immobilienkredit
Nach einer Trennung oder Scheidung ist oft die große Frage: Was passiert mit dem gemeinsamen Immobilienkredit?
Zwei Begriffe tauchen dabei immer wieder auf – Schuldhaftentlassung und Umschuldung. Sie klingen ähnlich, sind aber etwas ganz anderes.
Schuldhaftentlassung:
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Einer der Kreditnehmer steigt aus dem Vertrag aus.
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Der andere übernimmt den bestehenden Kredit allein.
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Voraussetzung: Die Bank prüft die Bonität und stimmt nur zu, wenn die Raten auch allein gezahlt werden können.
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Vorteil: Keine neuen Konditionen, keine Umschreibung nötig – der Vertrag läuft weiter.
Umschuldung:
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Der alte Kredit wird komplett abgelöst und ein neuer abgeschlossen – entweder allein oder mit einer anderen Person.
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Dabei können neue Konditionen gelten (Zinsen, Laufzeit, Tilgung).
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Vorteil: Mehr Flexibilität, Chance auf bessere Zinsen.
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Nachteil: Mögliche Kosten wie Vorfälligkeitsentschädigung oder Notar- und Grundbuchgebühren.
Schuldhaftentlassung ist wie ein Handyvertrag, den einer allein weiterführt. Umschuldung ist wie ein kompletter Anbieterwechsel – neuer Vertrag, neue Bedingungen.
😎 Unser Tipp: Sprechen Sie mit der Bank über beide Optionen. Manchmal ist die Schuldhaftentlassung die einfachere Lösung, manchmal lohnt sich eine Umschuldung – besonders, wenn die Zinsen inzwischen günstiger sind.