Was ist der Unterschied zwischen Notarkosten und Grundbuchkosten?
So setzen sich die Kaufnebenkosten zusammen
Beim Immobilienkauf stolpern viele über zwei Rechnungen: eine vom Notar und eine vom Amtsgericht (Grundbuchamt). Beides gehört zu den Kaufnebenkosten – aber wofür zahlen Sie eigentlich genau?
Notarkosten
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Entwurf und Beurkundung des Kaufvertrags
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Auflassung (Eigentumsübertragung)
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Abwicklung der Kaufpreiszahlung
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Bestellung und Beurkundung der Grundschuld für die Bank
Höhe: ca. 1 % vom Kaufpreis
Grundbuchkosten
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Eintragung der Auflassungsvormerkung (Sicherung des Käufers)
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Eigentumsumschreibung auf den Käufer
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Eintragung der Grundschuld für die Bank
Höhe: ca. 0,5–1 % vom Kaufpreis
😎 Unser Tipp: Sehen Sie Notar und Grundbuchamt als „Duo“. Der Notar regelt den Kaufvertrag, das Gericht macht die Einträge offiziell. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben – die Kosten können also nicht umgangen werden.