Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Was ist der Unterschied zwischen Notarkosten und Grundbuchkosten?

So setzen sich die Kaufnebenkosten zusammen

Beim Immobilienkauf stolpern viele über zwei Rechnungen: eine vom Notar und eine vom Amtsgericht (Grundbuchamt). Beides gehört zu den Kaufnebenkosten – aber wofür zahlen Sie eigentlich genau?

Notarkosten

  • Entwurf und Beurkundung des Kaufvertrags

  • Auflassung (Eigentumsübertragung)

  • Abwicklung der Kaufpreiszahlung

  • Bestellung und Beurkundung der Grundschuld für die Bank
    Höhe: ca. 1 % vom Kaufpreis

Grundbuchkosten

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung (Sicherung des Käufers)

  • Eigentumsumschreibung auf den Käufer

  • Eintragung der Grundschuld für die Bank
    Höhe: ca. 0,5–1 % vom Kaufpreis

 

😎 Unser Tipp: Sehen Sie Notar und Grundbuchamt als „Duo“. Der Notar regelt den Kaufvertrag, das Gericht macht die Einträge offiziell. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben – die Kosten können also nicht umgangen werden.