Wie kann ein Immobilienkredit im Ruhestand oder Todesfall abgelöst werden – und was verlangt die Bank als Plan B?
Sicher vorsorgen für den Fall der Fälle.
Manchmal ist von Beginn an klar, dass ein Kredit im Ruhestand oder im Erbfall abgelöst werden soll.
Dann sprechen Banken von einem „Plan B“.
Entscheidend ist, dass dieser Plan nachvollziehbar und vertraglich abgesichert ist.
Wie ein Plan B aussieht:
Er kann verschiedene Formen haben. Verkauf der Immobilie, Auszahlung aus einer Lebensversicherung oder Übernahme durch Erben. Wichtig ist, dass die Ablösung realistisch kalkuliert und zeitlich klar definiert ist.
Mini-Beispiel:
Ein Ehepaar plant, das Darlehen im Todesfall aus einer Kapitallebensversicherung abzulösen. Der Rückkaufswert deckt die Restschuld – die Bank akzeptiert das als verlässlichen Plan B.
Was die Bank sehen will:
- Schriftlicher Nachweis über Ablösungsquelle
- Realistische Bewertung der Beträge
- Zeitlich nachvollziehbarer Ablauf
😎 Unser Tipp: Planen Sie den Ausstieg so konkret wie den Einstieg. Ein klarer Plan B gibt Ihnen und der Bank Sicherheit.