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Muss mein Ehepartner der Baufinanzierung zustimmen, wenn er nicht mitfinanziert?

Sie müssen oft trotzdem zustimmen.

Manchmal nimmt nur ein Ehepartner den Kredit auf, der andere ist weder Darlehensnehmer noch Eigentümer.
Das ist grundsätzlich möglich – aber die Bank will sicher sein, dass der nicht beteiligte Partner informiert und einverstanden ist.

Daher fordert sie oft:

  • eine Zustimmungserklärung nach § 1365 BGB,
  • einen Legitimationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass),
  • und manchmal eine Verzichtserklärung, dass keine Ansprüche auf das finanzierte Objekt bestehen.

So schützt sich die Bank davor, dass der nicht beteiligte Ehepartner später Eigentumsrechte geltend macht oder den Vertrag anficht.

Mini-Beispiel:
Herr Meier finanziert ein Haus allein.
Seine Frau unterschreibt eine Zustimmungserklärung, weil der Kauf einen Großteil ihres gemeinsamen Vermögens betrifft.

😎 Unser Tipp: Auch wer nicht im Kredit steht, sollte wissen, was finanziert wird. Das schafft Transparenz – und vermeidet Ärger, falls sich Lebensumstände ändern.