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Was bringen Rücktrittsklauseln im Notarvertrag?

Sicherheitsnetz beim Immobilienkauf

Ein Immobilienkauf ist aufregend – aber auch teuer und verbindlich.

Normalerweise gilt: Wenn Sie beim Notar unterschreiben, gibt es kein Zurück. Es sei denn, es wurde eine Rücktrittsklausel im Vertrag vereinbart.

Eine Rücktrittsklausel ist so etwas wie ein „Notausgang“ im Kaufvertrag. Sie legt genau fest, unter welchen Bedingungen Sie vom Vertrag zurücktreten dürfen – ohne teure Strafen.

Ein typisches Beispiel ist die Finanzierungsklausel: Sie dürfen vom Kauf zurücktreten, wenn die Bank Ihnen keinen Kredit gibt.

Ein Vergleich: Stellen Sie sich vor, Sie reservieren ein Hotelzimmer mit der Option „kostenlose Stornierung bis 24 Stunden vorher“. Wenn dann doch etwas dazwischenkommt, können Sie absagen – ohne Kosten. Genau so funktioniert eine Rücktrittsklausel im Kaufvertrag.

Wichtig: Rücktrittsklauseln müssen im Notarvertrag stehen, sonst sind sie nicht gültig. Außerdem sind sie Verhandlungssache – der Verkäufer muss zustimmen.

😎 Unser Tipp: Sprechen Sie Ihren Notar und die Bank rechtzeitig darauf an. Eine sauber formulierte Rücktrittsklausel kann Ihnen im Ernstfall viel Ärger und Geld ersparen.