Was bedeutet eine Negativbescheinigung beim Grundstückskauf?
Sie bestätigt, dass kein Vorkaufsrecht ausgeübt wird.
Eine Negativbescheinigung ist ein offizielles Schreiben der Gemeinde, das bescheinigt:
Für das betroffene Grundstück besteht kein öffentliches Vorkaufsrecht – oder die Gemeinde verzichtet ausdrücklich darauf, es auszuüben. Ohne dieses Dokument darf das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht eintragen.
Der Ablauf ist einfach:
- Der Notar sendet nach Vertragsunterzeichnung eine Kopie des Kaufvertrags an die Gemeinde.
- Die Gemeinde prüft, ob sie ein gesetzliches Vorkaufsrecht hat.
- Wenn kein Recht besteht oder sie es nicht nutzt, stellt sie die Negativbescheinigung aus.
Dieses Schreiben geht anschließend zurück an den Notar und wird mit den übrigen Unterlagen beim Grundbuchamt eingereicht. Erst dann darf die Eigentumsumschreibung erfolgen.
Die Ausstellung dauert meist ein bis drei Wochen, kann aber regional unterschiedlich sein.
Ohne Negativbescheinigung bleibt der Eigentumswechsel rechtlich blockiert – das schützt Käufer und Verkäufer vor unklaren Eigentumsverhältnissen.
Mini-Beispiel:
Nach einem Grundstückskauf prüft die Gemeinde, ob ein Vorkaufsrecht besteht. Sie stellt eine Negativbescheinigung aus – damit darf das Grundbuchamt den neuen Eigentümer eintragen.
😎 Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Notar nach der Negativbescheinigung. Ohne sie kann sich der Grundbucheintrag verzögern – mit ihr läuft der Kauf reibungslos.