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Was bedeutet eine Dienstbarkeit im Grundbuch?

Eine Dienstbarkeit ist ein Nutzungsrecht zugunsten eines anderen.

Sie erlaubt einer bestimmten Person oder Institution, ein Grundstück in einem festgelegten Umfang zu nutzen.

Typische Beispiele sind Wegerechte, Leitungsrechte oder Nutzungsrechte. Dienstbarkeiten werden in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und gelten dauerhaft – auch wenn das Grundstück verkauft wird.

Sie entstehen nur durch eine notarielle Vereinbarung und die Eintragung beim Grundbuchamt.

Je nach Art kann die Dienstbarkeit den Wert des Grundstücks beeinflussen, vor allem wenn sie die Nutzung einschränkt.

Mini-Beispiel:
Im Grundbuch ist ein Leitungsrecht für die Stadtwerke eingetragen. Dadurch dürfen Wasser- und Stromleitungen dauerhaft über das Grundstück geführt werden.

😎 Unser Tipp: Prüfen Sie bei jedem Grundstückskauf genau, welche Dienstbarkeiten bestehen. Manche können harmlos sein, andere die Nutzung stark begrenzen.