Was bedeutet ein Wohnrecht im Grundbuch?
Ein Wohnrecht erlaubt das lebenslange Wohnen ohne Eigentum.
Es ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit und wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Das Wohnrecht berechtigt eine bestimmte Person, Räume oder ein ganzes Haus zu bewohnen, ohne Miete zu zahlen.
Es kann weder verkauft noch vererbt werden. Das Recht endet mit dem Tod des Berechtigten oder wenn im Vertrag ein anderer Endzeitpunkt festgelegt ist.
Für Eigentümer bedeutet das: Solange das Wohnrecht besteht, kann die Immobilie nicht frei genutzt oder verkauft werden, da der Berechtigte Anspruch auf die Nutzung hat.
Mini-Beispiel:
Ein Vater überträgt sein Haus an die Tochter, behält sich aber ein lebenslanges Wohnrecht für die Erdgeschosswohnung vor.
😎 Unser Tipp: Ein eingetragenes Wohnrecht kann den Marktwert stark verringern. Lassen Sie den genauen Umfang (z. B. Räume, Nebenkosten) im Vertrag prüfen.