Was bedeutet ein Vorkaufsrecht beim Grundstück?
Ein Vorkaufsrecht sichert das Recht, ein Grundstück zuerst zu kaufen.
Es bedeutet: Wenn der Eigentümer verkaufen will, darf die berechtigte Person oder Stelle – meist eine Gemeinde oder ein Nachbar – das Grundstück zu den gleichen Bedingungen erwerben wie der ursprüngliche Käufer.
Das Vorkaufsrecht wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und gilt verbindlich, solange es besteht.
Man unterscheidet zwischen öffentlichem Vorkaufsrecht (z. B. für Gemeinden nach dem Baugesetzbuch) und privatem Vorkaufsrecht, das durch notarielle Vereinbarung entsteht.
Das Recht greift nur, wenn tatsächlich ein Kaufvertrag geschlossen wird.
Mini-Beispiel:
Ein Eigentümer verkauft sein Grundstück an einen Käufer. Die Gemeinde übt ihr Vorkaufsrecht aus und tritt an die Stelle des Käufers – sie erwirbt das Grundstück zu denselben Konditionen.
😎 Unser Tipp: Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob ein Vorkaufsrecht im Grundbuch steht. Das kann den Kauf verzögern oder sogar verhindern.