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Was bedeutet die Auflassung – und wann wird sie erklärt?

Der entscheidende Schritt zum Eigentum

Die Auflassung ist die offizielle Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie.

Sie wird beim Notar erklärt und ist Voraussetzung für die spätere Eintragung im Grundbuch.

Ablauf der Auflassung:

  • Beurkundung beim Notar: Beide Parteien erklären, dass das Eigentum übergehen soll.

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung: Damit wird Ihr Anspruch im Grundbuch gesichert.

  • Eigentumsumschreibung: Erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.

  • Rechtssicherheit: Ohne Auflassung kein Eigentumsübergang.

Mini-Beispiel:

Im Notartermin erklären Käufer und Verkäufer gemeinsam die Auflassung. Nach Zahlung des Kaufpreises kann der Notar die Eigentumsumschreibung beantragen.

😎 Unser Tipp: Die Auflassung ist kein bürokratischer Zusatz, sondern Ihr rechtlicher Schlüssel zum Eigentum. Achten Sie darauf, dass sie im Vertrag eindeutig geregelt ist.