Was bedeutet „Bereitstellungszinsen“ – und wann fallen sie bei der Auszahlung an?
Wenn das Geld bereitsteht, aber noch nicht fließt
Bereitstellungszinsen entstehen immer dann, wenn der Kredit bereits bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde.
Die Bank hält das Geld abrufbereit – und berechnet dafür Zinsen, sobald eine vereinbarte Frist abläuft.
Das steckt dahinter:
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Bereitstellungsfreie Zeit: Meist 3 bis 12 Monate nach Vertragsabschluss. Innerhalb dieser Zeit können Sie das Darlehen ohne Zusatzkosten abrufen.
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Danach: Zahlt die Bank noch nicht aus, fallen monatlich etwa 0,25 % Bereitstellungszinsen auf den nicht genutzten Betrag an.
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Grund: Die Bank stellt das Kapital für Sie bereit und kann es nicht anderweitig verleihen.
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Vermeidung: Auszahlungstermine und Bauzeitplan sollten realistisch abgestimmt sein.
Mini-Beispiel:
Ihr Kredit beträgt 400.000 €. Nach neun Monaten sind erst 250.000 € ausgezahlt. Auf die restlichen 150.000 € zahlen Sie ab Monat 10 Bereitstellungszinsen.
😎 Unser Tipp: Vereinbaren Sie möglichst lange bereitstellungsfreie Zeiten – besonders, wenn sich der Baustart verzögert. So bleiben Ihre Auszahlungen flexibel und zinsfrei.