Warum finanzieren Banken Bauherrengemeinschaften nur selten?
Weil Verantwortung und Haftung oft unklar sind.
Eine Bauherrengemeinschaft besteht aus mehreren Personen, die gemeinsam ein Grundstück erwerben und bebauen. Das kann gut funktionieren – ist für Banken aber oft schwer zu bewerten.
Der Grund: Solange nicht klar geregelt ist,
- wer welchen Anteil am Grundstück besitzt,
- wer für Baukosten haftet,
- und wie bei Ausstieg oder Zahlungsproblemen einzelner Mitglieder vorgegangen wird,
bleibt das Risiko für die Bank schwer kalkulierbar.
Fehlen Teilungserklärungen oder getrennte Finanzierungsverträge, kann die Bank weder Eigentumsverhältnisse noch Bonität eindeutig zuordnen.
Zudem fehlt bei Bauherrengemeinschaften meist ein Generalunternehmer, der für das Gesamtprojekt haftet – auch das erschwert die Bewertung.
Wann eine Finanzierung trotzdem möglich ist:
Wenn jede Partei einen klar abgegrenzten Anteil am Grundstück besitzt (z. B. über eine Teilungserklärung nach WEG),
und die Baukosten, Verträge und Zahlungswege eindeutig aufgeteilt sind,
kann jede Person ihren Anteil separat finanzieren.
Mini-Beispiel:
Vier Bekannte möchten ein Mehrparteienhaus errichten und sich Wohnungen aufteilen.
Nach Eintragung der Teilungserklärung im Grundbuch finanziert jede Partei ihre Wohnung einzeln – so akzeptiert die Bank das Projekt.
😎 Unser Tipp: Trennen Sie Eigentum und Finanzierung von Anfang an – etwa durch eine Teilungserklärung oder separate Darlehensverträge. So wird aus einer Bauherrengemeinschaft ein klar strukturiertes Bauprojekt, das auch für Banken tragfähig ist.