Warum eine Patientenverfügung/Generalvollmacht bei Finanzierungen wichtig ist
Handlungsfähigkeit sichern – auch im Ernstfall
Ein Todesfall ist das eine – aber was passiert, wenn ein Kreditnehmer schwer erkrankt oder nicht mehr geschäftsfähig ist?
Ohne Vorsorge können laufende Baufinanzierungen schnell ins Stocken geraten.
Ohne Vollmacht:
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Niemand darf im Namen des Betroffenen Entscheidungen treffen.
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Die Bank akzeptiert keine Familienangehörigen automatisch.
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Im Zweifel setzt das Gericht einen Betreuer ein – das kostet Zeit und Geld.
Mit Generalvollmacht/Patientenverfügung:
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Eine vertraute Person darf mit der Bank sprechen, Unterlagen einreichen und Zahlungen regeln.
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Kreditraten laufen weiter, ohne dass es zu Mahnungen oder Kündigungen kommt.
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Hinterbliebene haben sofort Klarheit und Handlungsfreiheit.
Mini-Beispiel:
Ein Ehemann wird nach einem Unfall geschäftsunfähig. Ohne Vollmacht kann seine Frau die Finanzierung nicht anpassen oder Unterlagen bei der Bank einreichen. Mit einer Generalvollmacht wäre das problemlos möglich.
😎 Unser Tipp: Patientenverfügung und Generalvollmacht gehören in jede Familie mit laufender Finanzierung. So bleibt die Zahlungsfähigkeit auch in Krisenzeiten gesichert.