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Warum eine Patientenverfügung/Generalvollmacht bei Finanzierungen wichtig ist

Handlungsfähigkeit sichern – auch im Ernstfall

Ein Todesfall ist das eine – aber was passiert, wenn ein Kreditnehmer schwer erkrankt oder nicht mehr geschäftsfähig ist?

Ohne Vorsorge können laufende Baufinanzierungen schnell ins Stocken geraten.

Ohne Vollmacht:

  • Niemand darf im Namen des Betroffenen Entscheidungen treffen.

  • Die Bank akzeptiert keine Familienangehörigen automatisch.

  • Im Zweifel setzt das Gericht einen Betreuer ein – das kostet Zeit und Geld.

Mit Generalvollmacht/Patientenverfügung:

  • Eine vertraute Person darf mit der Bank sprechen, Unterlagen einreichen und Zahlungen regeln.

  • Kreditraten laufen weiter, ohne dass es zu Mahnungen oder Kündigungen kommt.

  • Hinterbliebene haben sofort Klarheit und Handlungsfreiheit.

Mini-Beispiel:
Ein Ehemann wird nach einem Unfall geschäftsunfähig. Ohne Vollmacht kann seine Frau die Finanzierung nicht anpassen oder Unterlagen bei der Bank einreichen. Mit einer Generalvollmacht wäre das problemlos möglich.

😎 Unser Tipp: Patientenverfügung und Generalvollmacht gehören in jede Familie mit laufender Finanzierung. So bleibt die Zahlungsfähigkeit auch in Krisenzeiten gesichert.