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Wann wird die Auflassungsvormerkung gelöscht?

So lange bleibt der Eintrag im Grundbuch

Die Auflassungsvormerkung ist der Schutz des Käufers im Grundbuch, bis er offiziell als Eigentümer eingetragen ist.

Aber wie lange bleibt dieser Eintrag bestehen – und wann wird er wieder gelöscht?

Die Auflassungsvormerkung wird automatisch gelöscht, sobald die Eigentumsumschreibung im Grundbuch abgeschlossen ist. Dann ist der Käufer offiziell Eigentümer und braucht die Vormerkung nicht mehr.

Die Vormerkung ist wie ein „Reservierungszettel“: Sie blockiert die Immobilie für den Käufer. Sobald der Name des Käufers fest im Grundbuch steht, hat der Zettel seine Aufgabe erfüllt – und wird entfernt.

Typische Dauer:

  • Zwischen Notartermin und endgültiger Eigentumseintragung vergehen meist mehrere Wochen bis Monate.

  • Die Auflassungsvormerkung bleibt so lange bestehen, bis alle Bedingungen erfüllt sind (Kaufpreiszahlung, Genehmigungen, Löschungen alter Grundschulden).

😎 Unser Tipp: Kontrollieren Sie den Grundbuchauszug nach der Umschreibung. So stellen Sie sicher, dass Ihr Eigentum korrekt eingetragen und die Vormerkung gelöscht wurde.