Wann schickt der Notar die Unterlagen an die Bank für die Kreditauszahlung?
Wichtiger Zwischenschritt für die Auszahlung
Damit die Bank den Kredit auszahlen kann, benötigt sie verschiedene Unterlagen vom Notar – vor allem die Grundschuldbestellungsurkunde und die Eintragungsbestätigung des Grundbuchamts.
Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, darf die Bank den Kreditbetrag freigeben.
Der Notar sorgt dafür, dass alle Dokumente vollständig und rechtzeitig übermittelt werden.
Typische Dokumente für die Bank:
- Grundschuldbestellungsurkunde: Grundlage für die Kreditsicherheit.
- Grundbuchauszug mit eingetragener Grundschuld: Nachweis, dass die Bank als Gläubiger abgesichert ist.
- Fälligkeitsmitteilung: Wird meist vom Notar versendet, sobald alle Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung erfüllt sind.
- Zahlungsbestätigung: Nach Abschluss des Kaufes für die Unterlagen der Bank.
Mini-Beispiel:
Der Notar sendet nach der Eintragung der Grundschuld die Unterlagen direkt an die Bank. Kurz darauf erhält die Bank vom Käufer die Fälligkeitsmitteilung – und zahlt den Kreditbetrag aus.
😎 Unser Tipp: Geben Sie dem Notar gleich die Kontaktdaten Ihres Bankberaters. So kann er Unterlagen direkt an die richtige Stelle schicken und die Auszahlung beschleunigen.