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Wann ist eine Zustimmung nach § 1365 BGB erforderlich?

Wenn ein Ehepartner fast das ganze Vermögen nutzt.

Der Paragraf 1365 BGB soll verhindern, dass ein Ehepartner allein über das gesamte Vermögen verfügt, ohne dass der andere zustimmt.

Das betrifft zum Beispiel den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, wenn dadurch das wesentliche Vermögen der Ehe gebunden oder aufgegeben wird.

 

In der Praxis heißt das: Wenn nur ein Ehepartner Eigentümer wird, der Kaufpreis aber das meiste Vermögen der Ehe betrifft, braucht die Bank die schriftliche Zustimmung des anderen.

Die Zustimmung ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Erwerb oder Verkauf den überwiegenden Teil des ehelichen Vermögens betrifft – unabhängig davon, ob beide Partner im Kreditvertrag stehen.

Mini-Beispiel:
Herr Maier will ein Haus kaufen und nutzt dafür fast seine gesamten Ersparnisse. Seine Frau muss zustimmen, damit der Vertrag wirksam ist – selbst wenn sie nicht mitfinanziert.

😎 Unser Tipp: Unterschätzen Sie diese Zustimmung nicht. Ohne sie kann sich die Auszahlung der Finanzierung deutlich verzögern oder sogar scheitern.