Wann ist eine Schuldhaftentlassung möglich – und wann nicht?
Die Voraussetzungen einfach erklärt
Nach einer Scheidung oder Trennung möchten viele, dass nur einer den Immobilienkredit übernimmt. Das geht nur über eine Schuldhaftentlassung – also wenn die Bank einen Kreditnehmer offiziell aus dem Vertrag entlässt. Doch das klappt nicht immer.
Wann ist eine Schuldhaftentlassung möglich?
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Ausreichende Bonität: Der verbleibende Kreditnehmer muss nachweisen, dass er die Raten allein stemmen kann.
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Sicherheiten bleiben erhalten: Die Immobilie muss den Kredit weiterhin absichern.
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Stabile Einkommenssituation: Banken prüfen genau, ob das Einkommen für die gesamte Restschuld reicht.
Wann lehnt die Bank ab?
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Wenn das Einkommen zu gering ist.
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Wenn die Immobilie im Wert gesunken ist.
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Wenn die Bank das Risiko als zu hoch einschätzt.
Die Schuldhaftentlassung ist wie bei einem Mietvertrag: Zieht einer aus, will der Vermieter sicher sein, dass der andere die Miete allein zahlen kann. Sonst bleibt der Vertrag mit beiden bestehen.
😎 Unser Tipp: Bereiten Sie sich gut vor – legen Sie der Bank Einkommensnachweise, Haushaltsrechnungen und ggf. eine neue Bewertung der Immobilie vor. Je solider die Unterlagen, desto eher stimmt die Bank zu.