Wann gilt der Immobilienkauf offiziell als abgeschlossen – und wann zahlt die Bank den Kaufpreis aus?
Wenn alle rechtlichen Schritte erledigt sind
Der Immobilienkauf ist nicht mit der Unterschrift beim Notar abgeschlossen – er endet erst, wenn Sie als Eigentümer im Grundbuch stehen und der Verkäufer den Kaufpreis vollständig erhalten hat. Der Notar überwacht dabei den gesamten Ablauf.
Diese Schritte gehören dazu:
- Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar
- Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
- Fälligkeitsmitteilung an die Bank
- Kaufpreiszahlung über Bank oder Notaranderkonto
- Eigentumsumschreibung nach Zahlung
- Mitteilung über Vollzug durch den Notar
Mini-Beispiel:
Sie haben den Kaufpreis bezahlt, der Notar bestätigt den Geldeingang und veranlasst die Eigentumsumschreibung – erst jetzt gilt der Kauf als abgeschlossen.
😎 Unser Tipp: Fragen Sie den Notar nach dem „Vollzugszeitpunkt“. Erst wenn alle Punkte erledigt sind, sind Sie rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite.