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Wann gilt der Immobilienkauf offiziell als abgeschlossen – und wann zahlt die Bank den Kaufpreis aus? 

Wenn alle rechtlichen Schritte erledigt sind

Der Immobilienkauf ist nicht mit der Unterschrift beim Notar abgeschlossen – er endet erst, wenn Sie als Eigentümer im Grundbuch stehen und der Verkäufer den Kaufpreis vollständig erhalten hat. Der Notar überwacht dabei den gesamten Ablauf.

Diese Schritte gehören dazu:

  1. Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar
  2. Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  3. Fälligkeitsmitteilung an die Bank
  4. Kaufpreiszahlung über Bank oder Notaranderkonto
  5. Eigentumsumschreibung nach Zahlung
  6. Mitteilung über Vollzug durch den Notar

 

Mini-Beispiel:

Sie haben den Kaufpreis bezahlt, der Notar bestätigt den Geldeingang und veranlasst die Eigentumsumschreibung – erst jetzt gilt der Kauf als abgeschlossen.

😎 Unser Tipp: Fragen Sie den Notar nach dem „Vollzugszeitpunkt“. Erst wenn alle Punkte erledigt sind, sind Sie rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite.