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Wann haftet der Notar für Fehler?

Wenn die Neutralität zur Pflichtverletzung wird

Auch Notare können Fehler machen – etwa bei falschen Eintragungen, verspäteten Mitteilungen oder fehlender Aufklärung.

In solchen Fällen haftet der Notar persönlich für den entstandenen Schaden, meist über seine Berufshaftpflichtversicherung.

Typische Haftungsfälle:

  • Falsche oder unvollständige Urkunden: z. B. fehlerhafte Grundstücksbezeichnung.

  • Verspätete Weiterleitung von Zahlungen: wenn der Notar Fristen nicht einhält.

  • Unterlassene Aufklärung: wenn rechtliche Risiken nicht erklärt werden.

  • Fehler im Grundbuchantrag: kann Eigentumsübertragung verzögern oder verhindern.

Mini-Beispiel:

Der Notar überträgt versehentlich eine falsche Parzelle im Grundbuch. Der Käufer kann Schadensersatz verlangen – der Notar haftet über seine Versicherung.

😎 Unser Tipp: Notare unterliegen einer strengen Aufsicht. Fehler sind selten – aber wenn etwas schiefgeht, sollten Sie den Fall dokumentieren und sofort rechtlichen Rat einholen.