Wann haftet der Notar für Fehler?
Wenn die Neutralität zur Pflichtverletzung wird
Auch Notare können Fehler machen – etwa bei falschen Eintragungen, verspäteten Mitteilungen oder fehlender Aufklärung.
In solchen Fällen haftet der Notar persönlich für den entstandenen Schaden, meist über seine Berufshaftpflichtversicherung.
Typische Haftungsfälle:
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Falsche oder unvollständige Urkunden: z. B. fehlerhafte Grundstücksbezeichnung.
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Verspätete Weiterleitung von Zahlungen: wenn der Notar Fristen nicht einhält.
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Unterlassene Aufklärung: wenn rechtliche Risiken nicht erklärt werden.
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Fehler im Grundbuchantrag: kann Eigentumsübertragung verzögern oder verhindern.
Mini-Beispiel:
Der Notar überträgt versehentlich eine falsche Parzelle im Grundbuch. Der Käufer kann Schadensersatz verlangen – der Notar haftet über seine Versicherung.
😎 Unser Tipp: Notare unterliegen einer strengen Aufsicht. Fehler sind selten – aber wenn etwas schiefgeht, sollten Sie den Fall dokumentieren und sofort rechtlichen Rat einholen.