Zählt Ehegattenunterhalt bei der Baufinanzierung als Einkommen?
So bewerten Banken Unterhaltszahlungen zwischen Ex-Partnern
Nach einer Trennung oder Scheidung wird oft Ehegattenunterhalt gezahlt.
Für die Finanzierung klingt das zunächst wie zusätzliches Einkommen – in der Praxis rechnen die meisten Banken diese Zahlungen jedoch nicht an.
Warum Banken Ehegattenunterhalt selten berücksichtigen
Unterhalt gilt als unsicheres Einkommen, weil sich die Zahlungen jederzeit ändern oder enden können –
etwa durch Wiederverheiratung, geändertes Einkommen oder neue Gerichtsbeschlüsse. Selbst bei einem gerichtlichen Titel oder notariellen Vertrag sehen viele Banken den Unterhalt nicht als langfristig planbare Einnahme. Nur in wenigen Ausnahmefällen (z. B. dauerhaft titulierte Zahlungen mit mehrjähriger Historie) wird er anteilig in die Haushaltsrechnung aufgenommen.
Wann der Unterhalt gar nicht zählt
- Bei befristeten oder freiwilligen Vereinbarungen
- Wenn die Zahlungen nicht regelmäßig eingehen
- Wenn der Anspruch in Kürze ausläuft oder rechtlich überprüft wird
In diesen Fällen wird der Unterhalt komplett ignoriert – die Finanzierung muss allein durch das eigene Einkommen tragfähig sein.
Mini-Beispiel:
Eine Kundin erhält laut Gerichtsbeschluss monatlichen Ehegattenunterhalt.
Die Bank erkennt ihn nicht als Einkommen an, weil die Zahlungen in drei Jahren enden und an Bedingungen geknüpft sind. Der Kredit wird nur auf Basis ihres eigenen Gehalts geprüft.
😎 Unser Tipp: Verlassen Sie sich bei der Finanzierung nicht auf Unterhaltszahlungen. Besser ist es, wenn Ihr eigener Verdienst oder Mieteinnahmen die Raten dauerhaft sichern.