Was bedeutet „Fälligkeitsmitteilung“?
Der Startschuss für die Auszahlung
Die Fälligkeitsmitteilung ist das Signal, auf das die Bank wartet:
Erst wenn sie vom Notar kommt, darf der Kaufpreis ausgezahlt werden. Sie bestätigt, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das prüft der Notar vor der Fälligkeitsmitteilung:
-
Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
-
Löschung alter Rechte (z. B. Hypotheken des Verkäufers).
-
Erfüllte vertragliche Bedingungen, etwa Genehmigungen oder Teilungserklärungen.
-
Korrekte Bankverbindung für die Auszahlung.
Mini-Beispiel:
Der Notar stellt fest, dass die Auflassungsvormerkung eingetragen und alle Unterlagen vollständig sind. Er schickt die Fälligkeitsmitteilung an Ihre Bank – und erst jetzt fließt das Geld.
😎 Unser Tipp: Rechnen Sie mit etwa zwei bis drei Wochen zwischen Notartermin und Fälligkeitsmitteilung. Planen Sie diese Zeit unbedingt in Ihren Finanzierungsablauf ein.