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Was bedeutet „Fälligkeitsmitteilung“?

Der Startschuss für die Auszahlung

Die Fälligkeitsmitteilung ist das Signal, auf das die Bank wartet:

Erst wenn sie vom Notar kommt, darf der Kaufpreis ausgezahlt werden. Sie bestätigt, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das prüft der Notar vor der Fälligkeitsmitteilung:

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch.

  • Löschung alter Rechte (z. B. Hypotheken des Verkäufers).

  • Erfüllte vertragliche Bedingungen, etwa Genehmigungen oder Teilungserklärungen.

  • Korrekte Bankverbindung für die Auszahlung.

Mini-Beispiel:

Der Notar stellt fest, dass die Auflassungsvormerkung eingetragen und alle Unterlagen vollständig sind. Er schickt die Fälligkeitsmitteilung an Ihre Bank – und erst jetzt fließt das Geld.

😎 Unser Tipp: Rechnen Sie mit etwa zwei bis drei Wochen zwischen Notartermin und Fälligkeitsmitteilung. Planen Sie diese Zeit unbedingt in Ihren Finanzierungsablauf ein.