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Wann fallen Zinsaufschläge an?

Wenn die Bank mehr Risiko oder Aufwand sieht

Ein Zinsaufschlag bedeutet, dass der vereinbarte Zinssatz für Ihren Kredit etwas höher ausfällt. Banken verlangen ihn, wenn bestimmte Bedingungen das Risiko oder den Aufwand erhöhen.

Typische Fälle für Zinsaufschläge:

  • Forward-Darlehen: Für die Zeit bis zur Auszahlung (Forward-Periode) berechnet die Bank einen Aufschlag, weil sie Ihnen den heutigen Zins für die Zukunft garantiert.

  • Hohe Finanzierung (geringes Eigenkapital): Wenn Sie z. B. weniger als 20 % Eigenkapital einbringen, steigt das Risiko für die Bank – und damit auch der Zins.

  • Besondere Objektarten: Manche Immobilien (z. B. Ferienhäuser, gewerblich genutzte Objekte) gelten als schwerer verkäuflich → höheres Risiko → Aufschlag.

  • Sonderwünsche beim Kredit: Sehr lange Laufzeiten, flexible Tilgungen oder Sondertilgungsrechte können mit einem Aufschlag belegt sein.

Einfaches Beispiel:

  • Normales Darlehen: 3,0 % Sollzins

  • Mit Forward-Periode von 2 Jahren: 3,3 % Sollzins (0,3 % Zinsaufschlag)

 

😎 Unser Tipp: Zinsaufschläge sind nicht immer vermeidbar, aber oft verhandelbar. Fragen Sie gezielt nach, wofür der Aufschlag berechnet wird – und vergleichen Sie mehrere Angebote.