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Wann wird man offiziell Eigentümer im Grundbuch – und wie läuft die Eigentumsumschreibung ab?

Der letzte Schritt zum offiziellen Eigentum

Die Eigentumsumschreibung ist der Moment, in dem Sie rechtlich Eigentümer Ihrer Immobilie werden. Sie erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung und sobald alle Voraussetzungen (Fälligkeitsvoraussetzungen) aus dem Kaufvertrag erfüllt sind.

Voraussetzungen für die Umschreibung:

  • Vorliegen der Auflassung:
    Käufer und Verkäufer erklären beim Notar die Auflassung (Einigung über den Eigentumsübergang). Diese ist die rechtliche Grundlage für die spätere Umschreibung.
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung:
    Noch vor der Zahlung wird eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.
    Sie schützt den Käufer, damit das Grundstück nach Kaufvertrag nicht mehr an Dritte verkauft oder belastet werden kann.
  • Kaufpreisfälligkeit durch Notarbestätigung:
    Der Notar prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Löschungsunterlagen, Genehmigungen, Verzichtserklärungen) und teilt dann dem Käufer mit, dass der Kaufpreis gezahlt werden darf.
  • Zahlung des Kaufpreises:
    Erst nach Zahlung meldet der Verkäufer dem Notar den vollständigen Geldeingang.
  • Eigentumsumschreibung:
    Der Notar beantragt anschließend beim Grundbuchamt die Umschreibung auf den Käufer. Je nach Amtsauslastung dauert das meist 2–8 Wochen.
  • Löschung alter Rechte:
    Alte Grundschulden oder Hypotheken des Verkäufers werden gelöscht oder übernommen, bevor der Eintrag endgültig erfolgt.

Mini-Beispiel:

Zwei Wochen nach vollständiger Kaufpreiszahlung beantragt der Notar die Umschreibung.
Etwa sechs Wochen später steht der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch
erst dann ist der Eigentumsübergang offiziell abgeschlossen.

😎 Unser Tipp: Die Eigentumsumschreibung dauert mehrere Wochen.
Fragen Sie Ihren Notar, wann genau der Antrag gestellt wird, damit Sie den Übergabetermin realistisch planen können.