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Schuldhaftentlassung und Grundbuch: Was muss geändert werden?

So hängen Kreditvertrag und Grundbuch zusammen

Bei einer Scheidung oder Trennung reicht es nicht, nur den Kreditvertrag zu ändern. Auch das Grundbuch spielt eine Rolle – denn dort ist die Immobilie als Sicherheit für die Bank eingetragen.

Was passiert im Kreditvertrag?

  • Ein Kreditnehmer wird durch die Schuldhaftentlassung aus der Haftung entlassen.

  • Die Bank prüft vorher, ob der verbleibende Kreditnehmer den Kredit allein tragen kann.

Und was passiert im Grundbuch?

  • Stehen beide Partner als Eigentümer im Grundbuch, bleibt der Ausgeschiedene dort erst einmal drin – auch wenn er nicht mehr für den Kredit haftet.

  • Soll einer allein Eigentümer werden, muss zusätzlich eine Eigentumsübertragung (Auflassung) notariell vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden.

  • Die Grundschuld (Sicherheit für die Bank) bleibt bestehen, auch wenn ein Kreditnehmer ausscheidet.

Kreditvertrag und Grundbuch sind wie zwei Seiten derselben Medaille: Die Bank will beides abgesichert haben. Deshalb reicht eine Schuldhaftentlassung allein nicht, wenn auch die Eigentumsverhältnisse geändert werden sollen.

😎 Unser Tipp: Klären Sie rechtzeitig mit Bank und Notar, ob neben der Schuldhaftentlassung auch eine Änderung im Grundbuch nötig ist. So vermeiden Sie doppelte Wege und zusätzliche Kosten.