Schuldhaftentlassung und Grundbuch: Was muss geändert werden?
So hängen Kreditvertrag und Grundbuch zusammen
Bei einer Scheidung oder Trennung reicht es nicht, nur den Kreditvertrag zu ändern. Auch das Grundbuch spielt eine Rolle – denn dort ist die Immobilie als Sicherheit für die Bank eingetragen.
Was passiert im Kreditvertrag?
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Ein Kreditnehmer wird durch die Schuldhaftentlassung aus der Haftung entlassen.
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Die Bank prüft vorher, ob der verbleibende Kreditnehmer den Kredit allein tragen kann.
Und was passiert im Grundbuch?
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Stehen beide Partner als Eigentümer im Grundbuch, bleibt der Ausgeschiedene dort erst einmal drin – auch wenn er nicht mehr für den Kredit haftet.
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Soll einer allein Eigentümer werden, muss zusätzlich eine Eigentumsübertragung (Auflassung) notariell vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden.
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Die Grundschuld (Sicherheit für die Bank) bleibt bestehen, auch wenn ein Kreditnehmer ausscheidet.
Kreditvertrag und Grundbuch sind wie zwei Seiten derselben Medaille: Die Bank will beides abgesichert haben. Deshalb reicht eine Schuldhaftentlassung allein nicht, wenn auch die Eigentumsverhältnisse geändert werden sollen.
😎 Unser Tipp: Klären Sie rechtzeitig mit Bank und Notar, ob neben der Schuldhaftentlassung auch eine Änderung im Grundbuch nötig ist. So vermeiden Sie doppelte Wege und zusätzliche Kosten.