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Unterschied: Marktwert, Verkehrswert, Beleihungswert – was heißt das?

Drei Begriffe, drei Bedeutungen

Wer sich mit Immobilien beschäftigt, stolpert schnell über verschiedene Begriffe für den „Wert“. Marktwert, Verkehrswert und Beleihungswert klingen ähnlich – bedeuten aber nicht das Gleiche.

Die wichtigsten Unterschiede:

  • Marktwert: Der Preis, den Käufer am Markt realistischerweise zahlen würden. Er ergibt sich aus Angebot und Nachfrage.

  • Verkehrswert: Offizieller Begriff aus dem Baugesetzbuch (§ 194 BauGB). Er beschreibt den Wert, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre – praktisch also der rechtlich definierte Marktwert.

  • Beleihungswert: Der Wert, den die Bank ansetzt, wenn sie eine Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen bewertet. Er liegt bewusst niedriger, um Risiken abzupuffern.

Mini-Beispiel

Ein Haus wird für 400.000 € am Markt gehandelt → Marktwert.
Das Gutachten nach BauGB bestätigt diesen Wert → Verkehrswert.
Die Bank setzt den Wert für die Finanzierung bei 360.000 € an → Beleihungswert.

😎 Unser Tipp: Achten Sie bei Gesprächen mit Banken oder Gutachtern genau darauf, welcher Wert gemeint ist. So vermeiden Sie Missverständnisse über Kaufpreis, Finanzierung oder Beleihung.